„Gemeinsam für unsere Stadt und ihre Bürger“
ist der Grundgedanke der Bürgerstiftung Donaueschingen.
Jeder kann das Stiftungsvermögen durch Zustiftungen mehren oder deren gemeinnütziges Wirken durch Spenden unterstützen. Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital, das nicht angetastet wird. Mit den Zinserträgen und Erträgen aus dem sonstigen Stiftungsvermögen finanziert die Bürgerstiftung gemeinnützige Projekte in Donaueschingen und zwar in den Bereichen Kunst und Kultur, Erziehung und Bildung sowie Sport und Denkmalpflege. In besonders begründeten Einzelfällen leistet die Stiftung auch mildtätige Hilfe. Spenden und Zustiftungen sind in jeder Höhe möglich. Wer als Privatperson mindestens 500 € oder als Firma 5.000 € spendet, wird Mitglied der Stiftungsversammlung und hat als solches die Möglichkeit, bei entscheidenden Weichenstellungen, beispielsweise zur Arbeit und zum Wirkungsbereich der Stiftung, mit zu entscheiden.
Spende
Mit einer Spende unterstützen Sie die laufende Arbeit der Donaueschinger Bürgerstiftung. Das heißt: Ihre Spende wird zeitnah in voller Höhe für gemeinnützige Projekte verwendet.
Zustiftung
Durch eine Zustiftung tragen Sie dazu bei, dass der Stiftung zusätzliche Finanzmittel aus Zinserträgen zufließen, um langfristig größere Projekte finanzieren zu können.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Ob Spende oder Zustiftung – in beiden Fällen erhalten Sie eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt von der Bürgerstiftung Donaueschingen.