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Stiftungsversammlung

Die Stiftungsversammlung besteht aus natürlichen Personen, die als Stifter mindestens 500 €, sowie juristischen Personen, die mindestens 5.000 € eingebracht haben.

Die Stiftungsversammlung wählt die Mitglieder des Stiftungsrats und nimmt den Rechenschaftsbericht entgegen.